Verwirkung von Elternunterhalt möglich
Eltern schulden ihren minderjährigen Kindern Schutz und Beistand. Verstossen Eltern gegen diese persönliche Fürsorgeverpflichtung kann das dazu führen, dass ihre Kinder sich gegen die spätere Inanspruchnahme auf Elternunterhalt erfolgreich wehren können. Eine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt kommt insbesondere in Betracht, wenn die Eltern sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen ihre Kinder oder einen nahen Angehörigen schuldig gemacht haben. Eine schwere Verfehlung kann durch aktives Tun und Unterlassen geschehen. Letzteres allerdings nur, wenn der Berechtigte dadurch eine Rechtspflicht zum Handeln verletzt hat. Das gilt für die besonders geregelte Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, die dauernde grobe Vernachlässigung, Verletzung der Aufsichtspflicht und für die Verletzung der Pflicht zu Beistand und Rücksicht.