Recht Gesund auch in Zukunft

Seniorenrecht

Der demographische Wandel ist nicht mehr zu bremsen: Unsere Gesellschaft wird immer älter. Das stellt den Einzelnen und seine Angehörigen vor eine Reihe von Aufgaben und Problemen. Nur wenn er darauf rechtzeitig vorbereitet ist, kann er ent­spannt in die Zukunft blicken.

Ziel der Kanzlei50Plus ist es, gemeinsam mit dem Mandanten, seinen Kindern und Ange­hörigen vernünftige strategische Lösungen zu finden, um die vielfältigen senioren­spezifischen Fragen zu beantworten. Solche Fragen sind vor allem:

  • Reicht meine Rente und Pension im Alter?
  • Ist der Heimvertrag juristisch in Ordnung?
  • Welche Rechte habe ich als Bewohner eines Pflegeheims und als Angehöriger?
  • Bekomme ich Geld vom Sozialamt, wenn meine Alterseinkünfte nicht reichen?
  • Kann ich meine Schenkungen bei finanzieller Not zurückfordern?
  • Ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
  • Brauche ich eine Patientenverfügung, ein Patiententestament?
  • Wann erteile ich eine Betreuungsvollmacht?
  • Wie kann ich eine rechtliche Betreuung vermeiden?
  • Was geschieht bei der Vermögensauseinandersetzung beim Tod des Partners?
  • Muss ich meinen Eltern Unterhalt zahlen (Sozialhilferegress)?
  • Welche Möglichkeiten gibt es zu Pflegefinanzierung, Heimaufenthalt, Kostenübernahme im Pflegefall?
  • Nachlassregelung: Testament, Vermächtnis, Vermögensübertragung?
  • Kommt für mich eine Private Pflegeversicherung, „Pflege-Bahr“ in Betracht?
  • Wie gestaltet sich der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente?
  • Welche Rechte habe ich bei einer Arbeitslosigkeit im Alter?
  • Gibt es Möglichkeiten für Betreutes Wohnen?

Um Antworten darauf zu finden, werden wir

  • Unterlagen wie Bescheide der Krankenkasse sichten,
  • mit Behörden, Krankenkassen und Versicherungen verhandeln
  • Bescheide der Behörden prüfen und abwehren, insbesondere bei Regress des Sozialhilfeträgers (z. B.  Leistungsbescheid, Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid),
  • Widerspruch gegen Bescheide einlegen und die Prozessvertretung vor den Sozialgerichten bis hin zur so genannten Untätigkeitsklage übernehmen.