Recht Gesund auch in Zukunft

Kanzlei

Die Kanzlei-50Plus in Hannover arbeitet dafür, dass Sie nicht nur heute sondern auch morgen „Recht Gesund auch in Zukunft“ sind.

Um dieses Ziel gemeinsam mit Ihnen zu erreichen, hat sich die Kanzlei50-Plus spezialisiert auf Seniorenrecht und Medizinrecht.

Bei uns stehen Sie und Ihr Anliegen als Mandant im Mittelpunkt. Dabei helfen wir Ihnen bei aktuellen Problemen und geben Ihnen auch zukunftsorientierte Unterstützung:

  • Wir betreuen Sie individuell und unabhängig. Wir vertreten nur Ihre Interessen.
  • Wir geben Ihnen klare Antworten auf Ihre Fragen, damit Sie handfeste Kriterien für Ihre Entscheidung haben.
  • Wir vermeiden sinnlose Konflikte, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
  • Wir raten Ihnen von erfolglosen Vorhaben ab, damit Sie Zeit und Geld sparen.
  • Wir klären Sie frühzeitig in jedem Stadium des Falles über Chancen und Risiken auf.
  • Wir suchen nach wirtschaftlich angemessenen und vernünftigen Lösungen.

Die Kanzlei-50Plus kommuniziert mit ihren Auftraggebern bundesweit per Telefon, per Post oder per E-Mail. Räumliche Distanz ist somit kein Hindernis, einen Auf­trag anzunehmen und zu bearbeiten. Falls es Ihnen zu schwer fällt, zu uns zu kommen, be­suchen wir Sie nach Absprache auch zu Hause, im Krankenhaus oder im Seniorenheim.

Senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail und schreiben Sie uns Ihren Fall. Nutzen Sie den zum Download bereit stehenden Fragebogen. Sie bekommen unsere kostenlose und unver­bindliche Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden. An Wochenenden und Feier­tagen können Sie am nächsten Werktag mit unserer Antwort rechnen.  Sie er­halten eine erste Ein­schätzung, auf deren Grundlage Sie weitere Schritte abwägen können.

Sprechzeiten

Die Kanzlei 50Plus steht Ihnen gern nach Terminabsprache zur Verfügung. Rufen Sie uns an (Tel. 0511 353 78 77) und stimmen Sie Ihren individuellen Beratungs­termin ab. Rund um die Uhr erreichen Sie uns per Mail.

Honorar

Frühzeitig und transparent informieren wir Sie über die Kosten. Unsere Leistungen berechnen wir in erster Linie aufgrund einer Ver­gütungs­vereinbarung, die wir mit Ihnen vorab genau abstimmen. Dabei berück­sichtigt die Höhe der vereinbarten Vergütung den Umfang der gewünschten Serviceleistung. Falls Sie rechtsschutz­ver­sichert sind und der Rechtsschutzfall eingetreten ist, über­nimmt Ihre Versicherung ausschließlich die gesetz­lichen Gebühren für Sie; diese können unter unserer Vereinbarung liegen.

Sie sparen in der Regel etwa 100 Euro dadurch, dass wir uns für Sie ohne zusätzliche Berech­nung um die Deckungsanfrage kümmern und nach Abschluss des Falles die gesetzlichen Gebühren mit Ihrer Versicherung abrechnen. Sie haben also neben einer Selbstbeteiligung, die Sie ggf. mit Ihrer Versicherung vereinbart haben, nur die darüber hinaus gehenden vereinbarten Ge­bühren zu zahlen.

Beachten Sie, dass Sie nach den Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) die freie Anwaltswahl haben und nicht an einen ggf. empfohlenen Anwalt oder eine Kanzlei gebunden sind.