Übergangspflege nach Krankenhausentlassung
Seit dem 1.1.16 können nicht dauerhaft pflegebedürftige Patienten Übergangspflege beanspruchen, wenn sie nach einer Krankenhausbehandlung entlassen werden.
Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören
- häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- und nun auch Kurzzeitpflege