Recht Gesund auch in Zukunft

Übergangspflege nach Krankenhausentlassung

Seit dem 1.1.16 können nicht dauerhaft pflegebedürftige Patienten Übergangspflege beanspruchen, wenn sie nach einer Krankenhausbehandlung entlassen werden.

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören

  • häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • und nun auch Kurzzeitpflege

zurück zur Übersicht