Steuerrecht:Behindertenpauschbetrag bei Diabetes
Nach einem Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe kann bei einem an Diabetes mellitus Typ 1 Erkrankten, der bis zu sechs Mal täglich den Blutzucker messen und die Insulinabgabe situativ anpassen muss, ein Grad der Behinderung von 40 Prozent vorliegen. Betroffenen steht dann ein Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG in Höhe von 430 EUR zu.
Beim Landesversorgungsamt sollten aus diesem Grunde sich von Diabetis Betroffene denGrad der Behinderung bescheinigen lassen, wenn die Krankheit sie beeinträchtigt.