Recht Gesund auch in Zukunft

Hospiz- und Palliativgesetz

Der Bundestag hat am 05.11.15 das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) beschlossen.

Bessere Pflegeangebote, mehr Geld sowie ein Beratungsanspruch gehören zu den Neuerungen.

Palliativversorgung:

  • Ambulante Palliativversorgung (AAPV) stärken, zusätzlich vergütete Leistungen für Versorgung, Qualifizierung und Vernetzung der Haus- und Fachärzte,Häusliche Krankenpflege verbessern, Leistungen konkreter benennen und für Pflegedienste abrechenbar machen, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in ländlichen Regionen ausbauen, Förderung von Palliativstationen in Krankenhäusern mit Zusatzentgelten,
  • Hospize :
    Stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize erhalten höhere Zuschüsse, Krankenkassen tragen künftig 95 % der zuschussfähigen Kosten.
    Ambulante Hospizdienste: Zuschüsse berücksichtigen jetzt auch Sachkosten
    Krankenhäuser können Hospizdienste mit Sterbebegleitungen beauftragen.
    Pflegeheime: verpflichtet zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten, die eine zusätzliche Vergütung erhalten. Heimbewohner bei Vorsorgeplanung in der letzten Lebensphase beraten (Krankenkassen übernehmen Kosten).

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