Hospiz- und Palliativgesetz
Der Bundestag hat am 05.11.15 das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung (HPG) beschlossen.
Bessere Pflegeangebote, mehr Geld sowie ein Beratungsanspruch gehören zu den Neuerungen.
Palliativversorgung:
- Ambulante Palliativversorgung (AAPV) stärken, zusätzlich vergütete Leistungen für Versorgung, Qualifizierung und Vernetzung der Haus- und Fachärzte,Häusliche Krankenpflege verbessern, Leistungen konkreter benennen und für Pflegedienste abrechenbar machen, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in ländlichen Regionen ausbauen, Förderung von Palliativstationen in Krankenhäusern mit Zusatzentgelten,
- Hospize :
Stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize erhalten höhere Zuschüsse, Krankenkassen tragen künftig 95 % der zuschussfähigen Kosten.
Ambulante Hospizdienste: Zuschüsse berücksichtigen jetzt auch Sachkosten
Krankenhäuser können Hospizdienste mit Sterbebegleitungen beauftragen.
Pflegeheime: verpflichtet zur Zusammenarbeit mit ambulanten Hospizdiensten Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten, die eine zusätzliche Vergütung erhalten. Heimbewohner bei Vorsorgeplanung in der letzten Lebensphase beraten (Krankenkassen übernehmen Kosten).