Geschäftswert einer notariellen Patientenverfügung
Auch bei vermögenden Mandanten darf ein Notar den Geschäftswert für eine Patientenverfügung nicht mit 1 Mio. bzw. 375.750 € ansetzen (OLG Hamm,
Beschluss vom 13.06.2017 – I-15 W 464/16).
Recht Gesund auch in Zukunft
Auch bei vermögenden Mandanten darf ein Notar den Geschäftswert für eine Patientenverfügung nicht mit 1 Mio. bzw. 375.750 € ansetzen (OLG Hamm,
Beschluss vom 13.06.2017 – I-15 W 464/16).