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Elternunterhalt Urteil LSG Rheinland-Pfalz v. 18.2.16

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz vom 18.02.2016 ist der Schwiegersohn einer Empfängerin von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII verpflichtet, dem Sozialamt auf Anfrage Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen (LSG Rheinland-Pfalz 18.2.16, L 5 SO 78/15). In dem Auskunftsverlangen ist auch kein Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot zu sehen. Der nicht getrennt lebende Ehegatte ist nicht mit einem getrennt lebenden Ehegatten oder einem unverheirateten Lebenspartner, für die zivilrechtlich keine Unterhaltspflicht besteht, vergleichbar. Auch das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) ist durch die Unterhaltspflicht nicht verletzt.

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