Elternunterhalt Heimkosten
Über die Frage wie teuer ein Pflegeheim sein darf wenn die Kinder vom Sozialamt für die Finanzierung der Heimkosten in Anspruch genommen werden, hatte sich der BGH in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2015 zu befassen.
Im zu entscheidenden Fall nahm das Sozialamt die Tochter ihres im Pflegeheim lebenden Vaters als leistungsfähiges Kind in Anspruch. Der BGH urteilte am 07.10.2015 darüber, wie teuer eine solche Einrichtung im Vergleich zu anderen sein darf (BGH XII ZB 26/15).
Nach Auffassung des BGH dienen als Vergleichsmaßstab grundsätzlich nur Einrichtungen der unteren Preiskategorien. Allerdings sei die Festlegung auf die untere Preiskategorie nicht zwingend. Sofern es dem Elternteil nicht zumutbar ist, ein Heim der unteren Preiskategorie zu wählen, sind auch die Kosten für eine höherpreisige Unterbringung von der Unterhaltspflicht erfasst. Auch ein Mitwirken des Kindes an der Heimauswahl stünde aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der Verweigerung des Unterhalts entgegen.