Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Rentenalters
Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des ArbN die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der ArbN Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient (BAG 11.2.15, 7 AZR 17/13)