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Steuerrecht:Behindertenpauschbetrag bei Diabetes

Nach einem Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe kann bei einem an Diabetes mellitus Typ 1 Erkrankten, der bis zu sechs Mal täglich den Blutzucker messen und die Insulinabgabe situativ anpassen muss, ein Grad der Behinderung von 40 Prozent vorliegen. Betroffenen steht dann ein Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG in Höhe von 430 EUR zu.

Beim Landesversorgungsamt sollten aus diesem Grunde sich von Diabetis Betroffene denGrad der Behinderung bescheinigen lassen, wenn die Krankheit sie beeinträchtigt.

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