Recht Gesund auch in Zukunft

Bei der Patientenverfügung irrtümlicherweise auch oft als Patiententestament bezeichnet, handelt es sich um eine Verfügung die nicht nach, sondern vor dem Tod einer Person beachtet werden soll. Deshalb auch Verfügung und nicht Testament.

Die Patientenverfügung unterscheidet sich von  Vorsorgevollmacht dadurch, dass die Vorsorgevollmacht nicht den eigenen Willen zum Ausdruck bringt, sondern einen Dritten ermächtigt, an der Stelle des einwilligungsunfähigen Patienten zu entscheiden.

Mit der Patientenverfügung weist der Patient den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen.

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Betreuungsrecht-Online Lexikon