Elternunterhalt beschreibt alle Fragenstellungen die dann auftauchen, wenn Ihr Vater oder Ihre Mutter so pflegebedürftig geworden sind, dass sie in ein Pflegeheim kommen. Viele Kinder bekommen dann per Brief vom Sozialamt die Mitteilung, dass Sie für Ihren Vater oder Ihre Mutter unterhaltspflichtig sind und werden aufgefordert, umfassend Auskunft über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen zu erteilen.
Um gegenüber dem Sozialamt richtig zu reagieren bedarf es rechtlich fundierter Auskunft und Beratung durch die Kanzlei-50Plus zu folgenden Fragen
- Welche Fragen des Sozialamts müssen beantwortet werden?
- Wie viel Unterhalt muss tatsächlich gezahlt werden?
- Muss der Ehepartner auch für die Eltern des anderen Ehepartners zahlen?
- Müssen die Ersparnisse, Haus und weiteres Vermögen verwertet werden?
- Was ist mit den Geschwistern?
- Unter welchen Voraussetzungen muss kein Unterhalt gezahlt werden
Zu all diesen Fragestellungen können wir Sie umfassend beraten und auch gegenüber dem Sozialamt vertreten. Bereits im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie von uns in der Regel eine Berechnung Ihrer voraussichtlichen Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt und Informationen zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten, um Ihre Unterhaltsverpflichtung möglichst gering zu halten.