Medizinrecht
Zum Medizinrecht gehört:
- Recht der medizinischen Behandlung, zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung
- Recht der Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Grundzüge der Pflegeversicherung,
- Vertragsrecht der Heilberufe; Krankenhausrecht
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Der Schwerpunkt der Kanzlei-50Plus liegt in der Vertretung bei Aufklärungs- und Behandlungsfehlern von Ärzten und Zahnärzten sowie bei Ansprüchen gegen die eigene Krankenversicherung auf Leistungen (Hilfsmittel, Heilmittel, Behandlungen).
Ärztliche Kunstfehler widersprechen dem Habitus der „Götter in Weiß“. Patienten, die vom Arzt oder Pflegepersonal geschädigt wurden, stehen daher oft einer mächtigen Lobby des deutschen Gesundheitssystems gegenüber. Schäden werden allzu oft als „schicksalhaft“ abgetan. Schmerzensgeld, Schadenersatz für Zusatzkosten, Rente oder Ersatz von Haushaltsführungskosten müssen vor Gericht erkämpft werden. Ein Arzt darf nicht eingestehen, dass er Fehler gemacht hat; denn dann riskiert er den Schutz seiner Berufshaftpflichtversicherung.
Nachdem Sie uns beauftragt haben, geht es folgendermaßen weiter:
- Zunächst führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch, um festzustellen, ob ein Behandlungsfehler vorliegen könnte, der zu einem Gesundheitsschaden führte. Dann entscheiden wir, ob wir das außergerichtlich prüfen, und kalkulieren dabei die Kosten, damit Sie auch wirtschaftlich eine Entscheidungsgrundlage haben.
- Entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen, die Sache außergerichtlich zu prüfen, fordern wir die Patientenunterlagen an und werten sie sorgfältig Schließlich bewerten wir schriftlich die Rechtslage, damit Sie über das weitere Vorgehen entscheiden können.
- Gegebenenfalls fordern wir den Arzt oder Zahnarzt zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld auf und korrespondieren mit der Krankenhausverwaltung oder der Berufshaftpflichtversicherung des Arztes.
- Lehnt der Arzt eine Regulierung ab oder bietet seine Versicherung zu wenig Geld an, kommt ein Schlichtungsverfahrens oder eine Klage vor Gericht in Betracht.
- Um die Klage vorzubereiten fertigen wir einen Klageentwurf an, den der Mandant durchsieht. Dann reichen wir Klage beim Gericht ein.