Wie trete ich in Kontakt mit der Kanzlei-50Plus ?
- Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Schildern Sie uns, um was es geht. So kann Ihnen die Kanzlei- 50Plus schon vorab sagen, ob Sie bei
der Kanzlei-50Plus richtig sind. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Sie eine
Rufnummer, damit wir Sie zurück rufen können.
Wie lange habe ich Zeit ?
- Zögern Sie nicht zu lange um mit der Kanzlei-50Plus in Kontakt zu treten !
Gerade bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern, aber auch bei Gerichts-
verfahren sind sonst möglicherweise die Fristen für eine Reaktion abgelaufen – dann wird es für die
Kanzlei-50Plus schwerer, etwas für Sie zu tun.
Welche Unterlagen & Informationen werden benötigt ?
- Schreiben Sie in Stichpunkten auf, um was es bei Ihrem Anliegen geht. So ist sicher, dass Sie im Gespräch mit der Kanzlei-50Plus nichts vergessen: Was ist passiert und wann? Wie kam es dazu? Wer ist beteiligt?
- Alle Dokumente, die Ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen. Bisherige Korrespondenz/Schriftwechsel mit der Gegenseite. Dazu gehören auch Behördenbescheide, Urteile, wenn vorhanden medizinische Unterlagen etc.
- Schreiben Sie auf, wann Sie diese Dokumente erhalten oder abgeschickt haben. Nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit.
- Kann jemand bezeugen, was passiert ist? Dies können Passanten bei einem Autounfall sein, aber auch Personen, die bei einem Gespräch mit Ihrem potenziellen Gegner dabei waren. Stellen Sie für die Kanzlei-50Plus eine Liste mit deren Adressen zusammen.
Welches Ziel haben Sie ?
- Wir besprechen mit Ihnen vorab was Sie erreichen wollen. Machen Sie sich bereits vor der Beratung Gedanken: Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen? Oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen?
Ist mein Wohnort für eine Beauftragung wichtig ?
- Nein, die Kanzlei-50Plus kann Sie überall vertreten. Dank moderner Kommunikationsmittel spielt die Entfernung heute zwischen Mandant und Anwalt keine Rolle mehr. Die Kommunikation kann über Telefon, Fax, E-Mail und – natürlich – persönlich erfolgen. Die Kanzlei-50Plus vertritt Sie bundesweit (auch vor Gericht).
Kosten
- Jederzeit sprechen wir gemeinsam über die voraussichtlichen Kosten einer Beauftragung. Das schafft eine sichere vertrauensvolle Grundlage zwschen dem Mandanten und Rechtsanwalt.
- Die anwaltliche Abrechnung geschieht entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – oder aufgrund einer vorher getroffenen Vergütungsvereinbarung zwischen Ihnen und der Kanzlei-50Plus. Daneben werden von Gerichten vorab vielfach die Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses verlangt. Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen. Bei Vorhandensein einer Rechtssschutzversicherung benötigen wir Kopie des Versicherungsscheines und, wenn vorhanden, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ARB)