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Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie OLG Köln Urt. v. 21.03.2016

20.000 Euro wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie hat das OLG Köln einer Patientin zugesprochen aufgrund unzureichender Aufklärung durch die Klinikärzte über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes. Die Patientin hatte sich wegen Brustkrebs im Krankenhaus operieren lassen. Die anschließende Chemotherapie führten die behandelnden Ärzte mit einem damals recht neuen und besonders wirksamen Medikament durch. Nach der Behandlung trat bei der Klägerin dauerhafter Haarverlust ein. Körperbehaarung, Wimpern und Augenbrauen fehlen seitdem fast vollständig. Das Kopfhaar wächst nur teilweise nach. Über dieses Risiko hatten die Ärzte die Klägerin nicht aufgeklärt. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes hat das gericht insbesondere berücksichtigt, dass es bei der Klägerin zu erheblichen und nachhaltigen psychischen Folgen und seelischen Belastungen aufgrund des Haarverlustes gekommen ist.

OLG Köln Urt. v. 21.03.2016, Az. 5 U 76/14

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