Recht Gesund auch in Zukunft

Hier finden Sie einen Auszug an aktuellen Beiträgen aus unserer Kanzlei.

  • Pflegekosten und Geschenke

    Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat  in einem kürzlich veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: L 7 SO 1320/17), dass sich auch monatliche Überweisungen sich zu einer Schenkung summieren können, auf die im Fall der Pflegebedürftigkeit das Sozialamt zurückgreifen kann. .

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  • Geschäftswert einer notariellen Patientenverfügung

    Auch bei vermögenden Mandanten darf ein Notar den Geschäftswert für eine Patientenverfügung nicht mit 1 Mio. bzw. 375.750 € ansetzen (OLG Hamm, Beschluss vom 13.06.2017 – I-15 W 464/16).

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  • Hilfsmittel für Blinde

    Krankenkassen müssen Blinden Laser-Langstock bezahlen Blinde Versicherte können bei entsprechender ärztlicher Verordnung im Rahmen der Hilfsmittel-versorgung einen Laser-Langstock an Stelle eines einfachen Blindenstocks verlangen ( SG Koblenz 15.3.17, S 11 SO 62/15)

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  • Wann die Erbschaft ausschlagen ?

    Eine Erbschaft wird häufig ausgeschlagen aus Gründen der Überschuldung des Erbes oder aus rein persönlichen Motiven. Dabei gilt es folgendes zu beachten: Die Ausschlagung der Erbschaft ist gegenüber dem Nachlassgericht (zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB). zu erklären. Dabei beträgt die  Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen (§ 1944 […]

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  • Witwe muss Witwenrente zurückzahlen

    Wer Witwer- oder Witwenrente bezieht, muss der Rentenversicherung eine Wiederheirat mitteilen, da der Rentenanspruch dann wegfällt. Wird dies grob fahrlässig unterlassen, kann auch rückwirkend ein Rückzahlungsanspruch gegen den Versicherten geltend gemacht werden (LSG Baden-Württemberg 4.1.17, L 13 R 923/16)

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  • Kostenbeteiligung aus angespartem Blindengeld bei Heimunterbringung unzulässig

    Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass die Heranziehung von angespartem Blindengeld als einzusetzendes Vermögen bei einer Heimunterbringung eine besondere Härte darstellt und deshalb unzulässig ist. (SG Dortmund, Urteil vom 14.12.2016 – S 62 SO 133/16)

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  • Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Rentenalters

    Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des ArbN die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, kann die Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wenn der ArbN Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht und die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient (BAG 11.2.15, 7 AZR 17/13)

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  • Vorsorgevollmacht künftig entbehrlich?

    Der Bundesrat hat am 14.10.16 ein „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen (BR-Drucksache 505/16). Der Ehegatte soll Fragen in Gesundheitsangelegenheiten regeln dürfen. Er kann in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen Behandlungsverträge abschließen der Arzt soll von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Ehegatten entbunden sein. Voraussetzung […]

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  • Literaturempfehlung: Polnisch/Deutsch, Deutsch/Polnisch – Wörterbuch für polnische Pflegende, Senioren und Angehörige

    Eine große Herausforderung für viele polnische Pflegekräfte in Deutschland ist die Verständigung im Alltag der häuslichen Pflege. Dieser einfache Sprachführer ist ein unverzichtbarer Helfer im direkten Gespräch. Begriffe und einfache Sätze aus dem Alltag werden in beiden Sprachen angeführt und erleichtern die Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Häufig verwendete Vokabeln, medizinische Fachwörter und einfache Dialoge werden […]

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  • Steuerrecht:Behindertenpauschbetrag bei Diabetes

    Nach einem Urteil des Sozialgerichtes Karlsruhe kann bei einem an Diabetes mellitus Typ 1 Erkrankten, der bis zu sechs Mal täglich den Blutzucker messen und die Insulinabgabe situativ anpassen muss, ein Grad der Behinderung von 40 Prozent vorliegen. Betroffenen steht dann ein Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG in Höhe von 430 EUR zu. […]

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