Recht Gesund auch in Zukunft

Finanzielle staatliche Hilfe für Pflegende

Wer einen andere Person pflegt kann finanzielle Hilfe beantragen. Es gibt zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) für die Pflegezeit. Auf der Website des Bundesamtes können Sie ermitteln, wie hoch das Darlehen ausfällt: www.bafza.de/aufgaben/alter-und-pflege/familienpflegezeit/familienpflegezeit-rechner.html

Sie finden außerdem wichtige Informationen auf dem Portal www.wege-zur-pflege.de. Hier werden Pflegende beraten und über Förderungen informiert

(Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: 030/20179131) .

 

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