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Bank darf bei Testament nicht Vorlage von Erbschein verlangen

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15) dürfen Banken bzw. Kreditinstitute bei Vorhandensein eines eigenhändigen Testamentes nur im Zweifelsfall die Vorlage eines Erbscheins von den Erben verlangen.

Der BGH führte in den Entscheidungsgründen aus, dass zwar bei einem eigenhändigen Testament grundsätzlich mehr Risiken als bei einem notariellen Testament bestehen. Es gibt größere Risiken der Rechtsunkenntnis, unklarer Formulierungen usw. Dies rechtfertigt es allerdings noch nicht, bei solchen Testamenten generell oder in Regel die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen. Nur bei konkreten und begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der durch das eigenhändige Testament belegten Erbfolge ist die Bank berechtigt, einen Erbschein zu verlangen. Abstrakte Zweifel der Bank sind nicht ausreichend.

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