Recht Gesund auch in Zukunft

Anspruch nach Krankenhausentlassung

Anspruch auf Übergangspflege nach Krankenhausentlassung

Seit dem 1.1.16 können nicht dauerhaft pflegebedürftige Patienten Übergangspflege beanspruchen, wenn sie nach einer Krankenhausbehandlung entlassen werden. Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehören häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und nun auch Kurzzeitpflege. |

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