Recht Gesund auch in Zukunft

Vorsorgevollmacht künftig entbehrlich?

Der Bundesrat hat am 14.10.16 ein „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitsfürsorge und in Fürsorgeangelegenheiten“ beschlossen (BR-Drucksache 505/16).

Der Ehegatte soll Fragen in Gesundheitsangelegenheiten regeln dürfen.

Er kann

  • in ärztliche Heilbehandlungen einwilligen
  • Behandlungsverträge abschließen
  • der Arzt soll von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Ehegatten entbunden sein.

Voraussetzung ist, dass die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben. Dem Erklärungsgegner (Arzt, Krankenhaus) darf keine anderweitige Vollmacht vorliegen, es darf keine Betreuung bestehen oder ein dem entgegenstehender Wille des Betroffenen bekannt sein.

Eine Vorsorgevollmacht unter Ehegatten ist demnach weiterhin notwendig. Das neue Gesetz kann und soll eine Vorsorgevollmacht nicht ersetzen aufgrund der Begrenztheit allein in Bezug auf Gesundheitsangelegenheiten.

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